Bayerische Bibliotheksschule
Bibliothekarische Aus- und Fortbildung
Lage: Kaulbachstr. 11, 80539 München
Briefanschrift: 80328 München
Sekretariat: Tel. 089/28638-2231 (Ursula Süß)
Informationen zur Ausbildung und zum Beruf: Tel. 28638-2232;
28638-2653
Fax: 089/28638-2662
E-Mail:bibliotheksschule@bsb-muenchen.de
Abteilungsleitung:
Dr. Elisabeth Michael
Tel. 28638-2233; michael@bsb-muenchen.de
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Susanne Winter (Dipl-Bibliothekarin)
Tel. 28638-2232; susanne.winter@bsb-muenchen.de
Ursula Maia (Dipl.-Bibliothekarin)
Tel. 28638-2436 maia@bsb-muenchen.de
NN
Tel. 28638-2653
Andreas Will, B.A. (Dipl.-Bibliothekar)
Tel. 28638-2632; andreas.will@bsb-muenchen.de
Im Folgenden finden Sie Informationen zu wesentlichen
Aufgaben
der Bibliotheksschule, zur Struktur
und den rechtlichen Grundlagen der bibliothekarischen Ausbildung in
Bayern
sowie zum Bewerbungsverfahren und zum Ablauf der Ausbildung in den drei
Laufbahngruppen
Aufgaben
im Rahmen der Ausbildung:
- Beratung von Interessenten für die bibliothekarische
Ausbildung
- Durchführung des Unterrichts während der
theoretischen
Ausbildung
der Anwärterinnen und Anwärter (im Folgenden: Anwärter)
des mittleren Bibliotheksdienstes und der Bibliotheksreferendarinnen
und
-referendare (im Folgenden: Referendare)
- Betreuung der Anwärter und Referendare während
der
bibliothekarischen
Ausbildung
- Zuweisung der Anwärter des mittleren und gehobenen
Bibliotheksdienstes
sowie der Bibliotheksreferendare an die Ausbildungsbibliotheken und
Überwachung
der berufspraktischen Ausbildung
- Zuweisung der Anwärter des gehobenen
Bibliotheksdienstes zum
Fachstudium
an die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und
Rechtspflege in Bayern. (Die Fachhochschule für Öffentliche
Verwaltung und Rechtspflege in Bayern gehört zum
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen.
Die Anwärter des gehobenen Bibliotheksdienstes werden zur
theoretischen
Ausbildung dem Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, Fachrichtung
Bibliothekswesen
zugewiesen. Sie sind also gleichzeitig Studierende der Fachhochschule.)
- Durchführung der Zwischenprüfung des gehobenen
Bibliotheksdienstes
- Durchführung der Anstellungsprüfung des
mittleren, gehobenen
und höheren Bibliotheksdienstes
im Rahmen der Fortbildung:
- Feststellung des Fortbildungsbedarfs im Bereich der
wissenschaftlichen
Bibliotheken in Bayern
- Entwicklung geeigneter Fortbildungskonzepte für
Maßnahmen,
die
über den lokalen Bereich hinausgehen
- Koordination und Kooperation mit anderen Anbietern
- Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
Bibliothekarische
Ausbildung in Bayern
Die Ausbildung für den mittleren, gehobenen und
höheren Bibliotheksdienst
findet im Vorbereitungsdienst (verwaltungsintern) statt.
Während des Vorbereitungsdienstes führen die Beamten auf
Widerruf folgende Dienstbezeichnung:
Mittlerer Dienst: Bibliothekssekretäranwärter/in
Gehobener Dienst: Bibliotheksinspektoranwärter/in
Höherer Dienst: Bibliotheksreferendar/in
Die bayerischen staatlichen Anwärter des mittleren,
gehobenen und
höheren Bibliotheksdienstes werden von der Bayerischen
Staatsbibliothek
ernannt.
Die derzeit gültigen Zulassungs-, Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen
sind:
ZAPOmBiblD
vom
24.02.2000 (GVBl S. 81)
ZAPOgBiblD
vom
10.07.2006 (GVBl S. 419)
ZAPOhBiblD
vom 09.12.2003 (GVBl S. 925)
Die bibliothekarischen Ausbildungsstätten sind die
Bayerische Bibliotheksschule
- eine Abteilung der Bayerischen Staatsbibliothek - und der Fachbereich
Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für
Öffentliche
Verwaltung und Rechtspflege in München.
Für die Ausbildung des mittleren und höheren
Bibliotheksdienstes
ist ausschließlich die Bibliotheksschule zuständig.
Beim gehobenen Dienst sind die Aufgaben geteilt: für die
vier theoretischen
Fachstudienabschnitte werden die Anwärter der
Beamtenfachhochschule
zugewiesen, während die Bibliotheksschule für die beiden
berufspraktischen
Studienabschnitte und in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss
für die Durchführung der Zwischen- und
Anstellungsprüfung
zuständig ist.
Die Ausbildung in den einzelnen Laufbahnen:
Mittlerer Dienst bei den
wissenschaftlichen
und öffentlichen Bibliotheken
Die Ausbildung beginnt am 1. September.
Die Ausschreibung
für
das Ausleseverfahren erscheint i.d.R. Anfang Februar des Vorjahres im
"Bayerischen Staatsanzeiger".
Das Ausleseverfahren wird von der Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses durchgeführt.
Nähere Informationen
zu den Zulassungsvoraussetzungen, zum Bewerbungstermin und zur Ausleseprüfung
erhalten Sie auf
den
Seiten des Landespersonalausschusses:
http://www.bayerischer-landespersonalausschuss.de/
Dort können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Ausleseverfahren online
stellen. Das Formular in Papierform können Sie auch bei der Bayerischen
Bibliotheksschule
und bei den Berufsberatungsstellen der Arbeitsagenturen anfordern,
sobald die Ausschreibung erfolgt ist.
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 2 Jahre (theoretische Ausbildung: ca. 6 Monate;
berufspraktische Ausbildung: ca.18 Monate; für die Zeit der
theoretischen
Ausbildung in München kann u.U. eine unentgeltliche Unterkunft zur
Verfügung gestellt werden).
- Theoretische Ausbildung - 7 Wochen
- Praktische Ausbildung an einer öffentlichen Bibliothek
einschließlich
4 Wochen an einer Landesfachstelle für öffentliche
Bibliotheken
- 30 Wochen
- Theoretische Ausbildung - 3 Wochen
- Praktische Ausbildung an einer wissenschaftlichen Bibliothek - 20
Wochen
- Theoretische Ausbildung - 9 Wochen
- Praktische Ausbildung an einer wissenschaftlichen
Bibliothek, Fortsetzung - 24 Wochen
- Theoretische Ausbildung - 7 Wochen
- Anstellungsprüfung
- Praktische Ausbildung - 8 Wochen
Gehobener Dienst bei den
wissenschaftlichen
Bibliotheken
Die Ausbildung zur Diplombibliothekarin bzw. zum Diplombibliothekar
beginnt i.d.R. am 1. Oktober. Die Ausschreibung für
das Ausleseverfahren erscheint i.d.R. Ende Mai des Vorjahres im
"Bayerischen
Staatsanzeiger".
Das Ausleseverfahren wird von der Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, zum
Bewerbungstermin,
zur Ausleseprüfung sowie das Formular für den Antrag
auf
Zulassung erhalten Sie auf den Seiten des
Landespersonalausschusses:
http://www.bayerischer-landespersonalausschuss.de/
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre (theoretische Ausbildung: 23 Monate;
berufspraktische Ausbildung: 13 Monate; für die Zeit der
theoretischen
Ausbildung in München kann u.U. eine unentgeltliche Unterkunft zur
Verfügung gestellt werden).
- Erster Fachstudienabschnitt beim Fachbereich Archiv- und
Bibliothekswesen
in München (6 Monate)
- Erster berufspraktischer Studienabschnitt mit begleitendem
Unterricht
an
einer wissenschaftlichen Bibliothek einschließlich Kurzpraktikum
an einer öffentlichen Bibliothek (7 Monate)
- Zweiter Fachstudienabschnitt (5 Monate)
- Zwischenprüfung
- Dritter Fachstudienabschnitt (6 Monate)
- Zweiter berufspraktischer Studienabschnitt mit begleitendem
Unterricht
an einer wissenschaftlichen Bibliothek einschließlich
Kurzpraktika
an einer Spezialbibliothek oder Dokumentationsstelle und an einer
Universalbibliothek
anderen Typs (6 Monate)
- Vierter Fachstudienabschnitt (6 Monate)
- Anstellungsprüfung
Informationsblatt
zur Ausbildung der Diplombibliothekarinnen und -bibliothekare
Höherer Dienst bei den
wissenschaftlichen
Bibliotheken in Bayern
Der Referendarkurs beginnt i.d.R. am 1. Oktober. Die Ausschreibung
erscheint
i.d.R. im Februar / März desselben Jahres im "Bayerischen
Staatsanzeiger".
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 2 Jahre (Praktische Ausbildung: 12 Monate;
Theorie:
12 Monate).
- Theoretischer Einführungskurs (2 KW)
- Praktische Ausbildung, Teil I: an einer
(Haupt-)Ausbildungsbibliothek
(mind.
28 KW)
- Praktische Ausbildung, Teil II: Projekt(mit)arbeit,
Pflichtpraktika und
zusätzliche frei wählbare Praktika in weiteren Bibliotheken
bzw.
bibliotheksrelevanten Einrichtungen (18 KW)
- Theoretische Ausbildung in zehn Grundlagenfächern;
Möglichkeiten
zur Spezialisierung in Vertiefungskursen; einwöchige
Studienfahrt
- Anstellungsprüfung
Nähere Informationen zur Ausbildung
des höheren
Dienstes
In allen drei Laufbahnen nehmen an der theoretischen
Ausbildung und
an den Abschlussprüfungen auch Anwärter und Referendare aus
anderen
Bundesländern, mit denen entsprechende Abkommen existieren,
teil.
Zurück
zum Seitenanfang
Letzte Änderung: 07.07.2008;
Bearbeitung: Andreas Will
Impressum
|