Aufnahme- und Berechtigungsstufen in Aleph-K

Stand: 10/2017

 

 

1. Allgemeines

Titeldatensätze werden in der Verbunddatenbank mit unterschiedlichen Aufnahmestufen gespeichert. Diese Aufnahmestufen werden nach Herkunfts- und/oder Qualitätskriterien festgelegt. Parallel dazu wird mit diesen Stufen auch der Zugriff auf die Datensätze gesteuert, denn zum Erstellen und ggf. Ändern der Datensätze muss die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter seinerseits dieselbe oder eine höhere Berechtigungsstufe haben als der zu bearbeitende Datensatz. Die Stufen für den Zugriff werden mit der individuellen Anmeldung in Aleph-K eingestellt - Standard ist im Online-Dialog die Berechtigungsstufe 5.

Die Berechtigungsstufe 8 steht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Leitbibliotheken zur Verfügung!

Die Aufnahmestufe steht bei Titelsätzen im Aleph-Feld 080. Bitte beachten Sie aber, dass es keinen Sinn macht, dieses Feld manuell zu beschreiben - es wird maschinell besetzt in Abhängigkeit von Ihrer Berechtigungsstufe oder wenn Sie beim Abspeichern eines Datensatzes gezielt eine bestimmte Aufnahmestufe eingeben.

2. Aufnahmestufen in den Titeldaten (BVB01)

Hier kommen im laufenden Betrieb die Stufen 1, 3, 5 und 8 vor: Altdaten aus dem Vorgängersystem können auch auf den Stufen 2 bis 4 und 6 bzw. 7 stehen.

Auf Stufe 1 stehen:  

  • In B3Kat angelegte Bestellkatalogisate
  • In B3Kat auf Stufe 1 eingestellte und genutzte Fremddaten, an denen nichts korrigiert wurde

Stufe 1 ist für Titelaufnahmen vorgesehen, die den Verbund-Standard aus verschiedenen Gründen deutlich unterschreiten. Gemeint sind damit Aufnahmen, die ohne Autopsie entstehen, vorzugsweise also Bestellkatalogisate. Die erste Verbundbibliothek, der das entsprechende Medium vorliegt, muss die Aufnahme korrigieren und damit auf Stufe 5 setzen. Bei Korrekturen ohne Autopsie (z.B. Schreibfehler oder Verknüpfungsänderungen) sollen solche Aufnahmen auf Stufe 1 stehenbleiben - dann muss die Stufe 1 in der Regel beim Abspeichern (s.oben unter 1) gezielt eingegeben werden.

Auf Stufe 2 stehen:

  • In B3Kat auf Stufe 2 eingestellte und genutzte Fremddaten, an denen nichts korrigiert wurde


Stufe 2 wird im laufenden Betrieb nicht vergeben. Titelaufnahmen bleiben auf der Stufe 2 bis sie korrigiert werden - dann kommen sie automatisch auf Stufe 5.

Auf Stufe 3 stehen:

  • Titelaufnahmen aus Retrokonversionsprojekten
  • RDA-Titelaufnahmen, die nicht durch Autopsie erstellt wurden, da die Ressource nicht vorlag
  • E-Book-Einspeicherungen (singulär)

Titelaufnahmen auf der Stufe 3 müssen bei Autopsie korrigiert werden - sie kommen dann automatisch auf Stufe 5.

Auf Stufe 4 stehen:

  • Titelaufnahmen aus dem Offline-Verbund, die bisher online nicht korrigiert wurden
  • Titelaufnahmen, die in B3Kat offline eingespeichert wurden und die bisher online nicht korrigiert wurden


Stufe 4 wird im laufenden Betrieb nicht vergeben. Titelaufnahmen auf Stufe 4 kommen bei einer Korrektur in Aleph-K automatisch auf Stufe 5.

Auf Stufe 5 stehen:

  • Alle in Aleph-K regulär erfassten oder korrigierten Titelaufnahmen
  • E-Book-Einspeicherungen (in festen Intervallen, z.B. Springer)


Stufe 5 ist die Standard-Berechtigungsstufe in Aleph-K. In der Regel erhält jede Neuaufnahme (Autopsie) die Aufnahmestufe 5. Online-Korrekturen setzen jede Aufnahme mit niedrigerer Aufnahmestufe auf Stufe 5.

Auf Stufe 6 und 7 stehen:

  • Titelaufnahmen, die in B3Kat versehentlich mit einer höheren Berechtigungsstufe korrigiert wurden


Korrekturen an solchen Aufnahmen sind nur mit der Berechtigungsstufe 8 möglich. Bitte wenden Sie sich bei (ernsthaftem) Bedarf an Ihre zuständige Lokal- oder Verbundredaktion; sie kann solche Titelaufnahmen korrigieren bzw. auf eine niedrigere Stufe setzen.

Auf Stufe 8 stehen:

  • Alle ZDB-Aufnahmen
  • Redigierte VD18-Aufnahmen


Die ZDB-Aufnahmen werden nicht in Aleph-K korrigiert, sondern nur direkt in der ZDB.
 

 

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