FAQs zu Personen - Antworten

Personensätze

    Welche Angaben können in einem Personensatz ergänzt werden?

    In Personensätzen bis Level 3 können alle Angaben und alle Felder ergänzt und geändert werden. Vorhandene Angaben sollen nicht gelöscht werden.

    Bei Personensätzen auf Level 1 muss man sich temporär auf Level 1 ummelden durch Klick mit der rechten Maustaste auf das Schlüsselsymbol auf dem Bildschirm rechts unten. Die Kennung und das Passwort finden Sie im GND-Handbuch, S.77. Damit können alle Felder beschrieben werden, die nicht ausgegraut sind.

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Geistliche Würdenträger

    Welche Personen zählen zu den geistlichen Würdenträgern?

    Zu den geistlichen Würdenträgern zählen Päpste (RDA 9.4.1.6), Patriarchen, Kardinäle (Kardinalbischöfe, Kardinalpriester, Kardinaldiakone erhalten alle den Titel „Kardinal“), Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen (RDA 9.4.1.7 und EH-P-09; zu beachten sind die spezifischen Regelungen für geistliche Reichsfürsten ebd.).

    Für alle anderen Geistlichen, wie z. B. Weihbischöfe oder Generalvikare, wird der normierte Sucheinstieg gem. RDA 9.4.1.8 gebildet; in der Regel werden diese Personen wie sonstige Personen ihrer Zeit behandelt und erhalten keinen Titel im normierten Sucheinstieg.

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