Bestellung
Bestellung Zeitschrift
Bestellung von Zeitschriften
Allgemeine Bestellmaske
- Bestellungstyp: Hier ist "Laufend" einzutragen
- Der Haken bei "Erneut belasten" ist zu setzen. Dies hat den Effekt, dass in der Finanzen-App, die im Bestellposten angegebenen Kosten als verplante Kosten kalkuliert und beim Jahresübergang übertragen werden.
- Im Akkordeonmenü "Informationen zur laufenden Bestellung" kann ausgewählt werden, ob eine "Manuelle Verlängerung" (= voreingestellt) durchgeführt werden soll - ein Datum zur Wiedervorlage kann eingetragen werden - oder ob es sich um ein "Abonnement" handelt, das sich automatisch verlängert - dann sind Verlängerungsdatum und Verlängerungsintervall einzutragen.
Bestellposten
- Unter den Exemplardetails könnte auch ein Paket eingetragen werden, das dann keine Verknüpfung zu einem Katalogeintrag hat / benötigt (so sind z.B. auch fingierte Bestellungen möglich)
- Ebenso kann hier die Abolaufzeit eingetragen werden.
- Unter den Details zum Bestellposten ist für Zeitschriften das Auswahlfeld "Receiving workflow" besonders relevant. Da die Anzahl an Lieferungen nicht mit der Anzahl an Bestellungen korreliert, muss hier "Independent order and receipt quantity" ausgewählt werden (eine evtl. Verknüpfung zu einem automatisierten Kardex-System (z.B. in der Inventarisierungs-App) existiert derzeit noch nicht)
- Bei elektronischen Zeitschriften ist im Feld Details zur elektronischen Ressource ganz unten im Feld "Im Katalog erstellen" sinnvollerweise entweder "Nichts" auszuwählen, wenn kein Eintrag in der Katalog-App gewünscht ist oder "Instanz", wenn ein Eintrag erzeugt werden soll. Da bei elektronischen Ressourcen nichts Physisches existiert, macht es wenig Sinn einen Bestand oder ein Exemplar zu erzeugen.
- Etwas offen ist noch die Frage, was bei den Details zur physischen Ressource (bei Print-Zeitschriften) ganz unten anzugeben ist im Feld "Im Katalog erstellen". Nach der Folio-internen Logik sind Zeitschriftenbände als Exemplare bei der Instanz (Bestand / Holding) der Zeitschrift zu verzeichnen. In diese Richtung scheint auch die Entscheidung im Verbund zu gehen, allerdings ist technisch noch unklar, ob nicht doch jeder Zeitschriftenband als eigene Instanz anzulegen ist.
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