Ausnahmeregelung für Alma-Bibliotheken bei angereicherten Aufnahmen zur Verzeichnung freier Online-Ressourcen
Stand 11/2017
Ende 2016/Anfang 2017 sind die Bibliotheken der Humboldt-Universität Berlin (HUBA1, HUBA2, HUBA3, HUBA5, HUBA6), der Freien Universität Berlin (FUBA1, FUBA2, FUBA3), der Technischen Universität Berlin (TUBA1) und der Universität der Künste Berlin (UDKA1) auf das ALMA-System migriert.
Die ALMA-Software unterscheidet durchgehend zwischen physischen und E-Ressourcen und baut auf dieser strukturellen Trennung alle weiteren Grundeinstellungen und Workflows auf. Mit dieser Begründung gilt für die oben genannten Alma-Bibliotheken die folgende Ausnahmeregelung:
Wird in Alma-Bibliotheken eine neue freie Online-Dissertation oder ein Digitalisat katalogisiert, wird entsprechend der B3Kat-Absprachen eine vorhandene Aufnahme für physische Ressourcen erweitert um den Nachweis der Online-Ressource. Dadurch werden diese Online-Ressourcen sämtlichen Verbundpartnern mit der entsprechenden physischen Ressource zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich kann eine Aufnahme für die Online-Ressource erstellt werden. Diese separaten Aufnahmen dürfen von den anderen B3Kat-Bibliotheken nicht umgelenkt werden.
Einschränkung: Übernehmen Alma-Bibliotheken angereicherte Aufnahmen aus dem B3Kat mit Links zu freien Online-Ressourcen, die von anderen B3Kat-Bibliotheken erstellt oder gepflegt werden, so darf im B3Kat keine zusätzliche weitere Aufnahme für diese Online-Ressource erstellt werden.
Beispiel 1, Nachweis eines Digitalisats aus einer ALMA-Bibliothek:
Titelaufnahme für die gedruckte Ressource mit Digitalisatnachweis (angereicherte Aufnahme)
Eigene Aufnahme für das Digitalisat
Beispiel 2, Nachweis eines an einer Hochschule mit ALMA-Bibliothek entstandenen e-Books
Titelaufnahme für die gedruckte Ressource mit e-Book-Nachweis (angereicherte Aufnahme)
Eigene Titelaufnahme für das e-Book