FAQs zu Körperschaften - Antworten

Universitäten

    Wie finde ich Universitäten im Index, wenn ich nicht den offiziellen Namen der Universität kenne?

    Im Index sortieren Unterordnungen sowie die nachgestellten Orte mit. Eine Suche mit "Universität [Ort]"  führt damit nicht direkt zum Datensatz für die Universität. Ist der offizielle Name der Universität nicht bekannt, kann sie aber einfach mit vorangestelltem Ort ("[Ort] Universität [Ort]") bzw. mit nochmals nachgestelltem Ort ("Universität [Ort] [Ort]") gefunden werden.

    Beispiel:
    "München Universität München"  und "Universität München München" führt im Index direkt zum Satz für die Ludwig-Maximilians-Universität München.

     

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Schreibweise

    Wird der einleitende Artikel bei Körperschaften erfasst?

    Ja, die Artikel werden erfasst, aber weiterhin in Nichtsortierzeichen gesetzt.

    Beispiel:

    <<Der>> Wehrbeauftragte

     

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Ministerien und Ämter

    Wie werden Ministerien erfasst?

    Ministerien werden unselbständig unter der jeweiligen Gebietskörperschaft erfasst. Der Name der übergeordneten Gebietskörperschaft in adjektivischer Form wie "Bayerisches ..." wird nicht weggelassen (RDA Kapitel 11.2.2.14.7).

    Liegt der Name der übergeordneten Gebietskörperschaft in substantivischer Form vor, wird er weggelassen, außer die Weglassung würde in einem Namen resultieren, der nicht sinnvoll ist (RDA Kapitel 11.2.2.14).

    Beispiel:

    110 k Bayern $b Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

     

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    Wie werden Ämter erfasst?

    Ämter gehören nicht zu den "vergleichbar bedeutenden Exekutivorganen", da sie keine Regierung sind.

    Als "vergleichbar bedeutende Exekutivorgane" werden die Regierungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wie z.B. Landesregierung, Senat, Stadtrat, Landratsamt definiert (D-A-CH 11.2.2.14.7).

    Damit greift die D-A-CH für 11.2.2.14.2 Erl. 2:

    "Erfassen Sie eine unter 11.2.2.14.2 fallende Körperschaft, die einer Gebietskörperschaft unterstellt ist und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft in jeglicher Form enthält, selbstständig."

    Beispiel:

    110 k Hessisches Statistisches Landesamt

    Es muss fallweise entschieden werden.

    Beispiel für selbständige Erfassung:

    110 k Bayerisches Amt für Forstliche Saat- und Pflanzenzucht

    Begründung: Die übergeordnete Gebietskörperschaft ist adjektivisch im Namen enthalten.

    Beispiel für unselbständige Erfassung:

    110 k Bayern $b Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

    Begründung: Die übergeordnete Gebietskörperschaft ist nicht im Namen enthalten. Zwischenstufen (hier das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) werden bei der Ansetzung weggelassen (RDA Kapitel 11.2.2.15). Die Ortsbezeichnung Fürstenfeldbruck gehört zum Namen und ist auch so auf der Homepage genannt.

     

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Orte als Namensbestandteil einer Körperschaft

    Werden Orte als Sitz einer Körperschaft noch als Ordnungshilfe in einem eigenen Unterfeld erfasst?

    Nein. Orte als Sitz einer Körperschaft werden nicht mehr abgetrennt und in einer Ordnungshilfe angegeben wie früher bei RAK.

    Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird vorrangig aus Ressourcen bestimmt, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen. Dazu zählt in erster Linie die eigene Homepage (RDA 11.2.2.2 + D-A-CH + EH-K-01).

    Das bedeutet: Der bevorzugte Name ist meist der, den die Körperschaft auf ihrer eigenen Homepage selbst verwendet. Nur wenn dort der Ort im Namen genannt ist, gehört er zum bevorzugten Namen.

    Beispiel:

    110 k Freiwillige Feuerwehr Dinkelscherben

    Nur wenn mehrere Körperschaften den gleichen Namen tragen, wird zur Unterscheidung ein identifizierender Zusatz in $h erfasst (EH-K-06).

    Identifizierende Zusätze können sein:

    • Ort, der mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.13.1.3), z.B. der Sitz, ein Staat oder ein Land; reicht der Hauptort als Sitz zur Unterscheidung nicht aus, wird der Ortsteil angegeben, vgl. EH-K-07)
    • In Verbindung stehende Institution (RDA 11.13.1.4)
    • Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.13.1.5), nach GND-Praxis in der Regel nur Jahre
    • Art der Gebietskörperschaft (RDA 11.13.1.6)

    Beispiele:

    110 $k Institut für Parasitologie $h Bern

    110 $k Institut für Parasitologie $h Zürich

    Laut Homepage gehört der Ort beide Male nicht zum Namen.

    Weitere Beispiele s. EH-K-06

     

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